Das Nachweisgesetz (NachwG) legt fest, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien auszuhändigen. Dieser Nachweis muss in unterschriebener Form spätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses vorliegen. Dasselbe gilt bei wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt. Ziel des Nachweisgesetzes ist es, mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Zu den zu dokumentierenden Inhalten des Arbeitsverhältnisses gehören laut Nachweisgesetz:
- Name und Anschrift beider Vertragsparteien
- Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung
- geplante Dauer des Einsatzes (bei befristeten Verträgen)
- Arbeitsort (Hinweis bei wechselnden Orten)
- Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers
- Höhe des Entgelts, einschließlich Zuschläge
- Arbeitszeit
- Urlaubstage im Jahr
- Kündigungsfristen
- Hinweis auf evtl. geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen