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Unterschiede zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
Mit den beiden Arbeitsformen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung stehen Ihnen zwei Optionen offen, mit denen Sie in Ihrem Unternehmen externe Arbeiter beschäftigen können. Anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung, mit der Sie beispielsweise kurzfristige Auftragsspitzen meistern oder auf saisonale Schwankungen reagieren können, werden mithilfe von Werkverträgen oft ganze Produktionsschritte an Subunternehmen ausgelagert. Leider werden diese beiden Arbeitsformen häufig als Synonym verwendet, obwohl sie sich grundlegend voneinander unterscheiden.
Grundsätzliche Unterschiede zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag
Der größte Unterschied zwischen diesen beiden Arbeitsformen ist die Arbeitsleistung, nach der sich auch die Bezahlung richtet: Während bei der Arbeitnehmerüberlassung, die durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt ist, die Arbeitnehmer nach Stunden und in der Regel nach Branchen-Tarifverträgen bezahlt werden, kommt es bei Werkverträgen nur darauf an, dass ein bestimmtes „Werk“ erschaffen oder produziert wird. Die Subunternehmer allein entscheiden, unter welchen Bedingungen die Arbeiter tätig sind und wie lange sie für welchen Lohn arbeiten müssen – häufig zum Mindestlohn und auch schon mal unter schlechten Arbeitsbedingungen. Eine strikte Kontrolle der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden – wie bei der Arbeitnehmerüberlassung – besteht hier nicht.
Arbeitnehmerüberlassung: Der Leiharbeiter steht im Vordergrund
Bei der Arbeitnehmerüberlassung hingegen profitiert der Leiharbeiter von vielen Vorteilen und Kontrollmechanismen, die eine ungerechte Bezahlung sowie Behandlung im Leihunternehmen unterbinden: Dank der Anstellung beim Personaldienstleister ist dieser in die Kontrolle aller relevanten Bereiche integriert, beispielsweise bei der Erfassung der Arbeitszeit oder der Verantwortung beim Arbeitsschutz. So ist sichergestellt, dass die Leiharbeiter zu fairen Konditionen und unter Wahrung aller arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen arbeiten. Die Festanstellung beim Personaldienstleister garantiert außerdem, dass Sub-sub-Konstellationen rechtlich unzulässig sind. Bei Werkverträgen wird diese Praxis häufig angewandt, um die Kosten zu senken und die Verantwortung für den Angestellten, z.B. beim Arbeitsschutz, an andere Stellen weiterzugeben.
Arbeitnehmerüberlassung: Der am besten überprüfte Arbeitsplatz Deutschlands
In der Grafik haben wir alle Unterschiede zwischen der Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen für Sie verdeutlicht und alle relevanten Aspekte gegenübergestellt. Es zeigt sich, dass Arbeitsplätze im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung dank ihrer klaren Vorschriften die am besten überprüften Anstellungen in Deutschland sind.
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