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Wir stehen für fairen Lohn für faire Arbeit. Unsere Mitarbeiter werden nach dem Tarifvertrag Zeitarbeit bezahlt und geben Vollgas in Ihrem Unternehmen. Jetzt das Formular abschicken und mit uns Top-Personal finden!

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BAP/DGB-Tarifvertrag

Fairer Lohn für faire Arbeit. Als erfahrener und ausgezeichneter Personaldienstleister haben wir uns dieses Motto auf die Fahne geschrieben. Nur Mitarbeiter, die für ihre Arbeit entsprechend entlohnt werden, sind mit Leidenschaft und Elan bei der Sache und bringen Unternehmen voran.

Als Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister e. V., kurz GVP (vormals BAP) wendet Unique die zwischen dem BAP und dem Deutschen Gewerkschaftsbund geschlossenen Tarifverträge Zeitarbeit an. Der BAP-Tarifvertrag ist der anerkannteste Tarifvertrag der Branche, da er die Anerkennung aller großen Gewerkschaften genießt und die darin verankerten Regelungen den Unternehmen Sicherheit geben. Mit seiner Anwendung verpflichten wir uns zu hohen Standards und fairer Bezahlung in der Arbeitnehmerüberlassung, von denen unsere Mitarbeiter und letzten Endes auch Ihr Unternehmen profitiert.

BAP-Tarifvertrag: Arbeitsbedingungen und Entgelte

In den BAP-Tarifverträgen sind die Entgelte und Arbeitsbedingungen unserer Zeitarbeitnehmer geregelt:

  • Gehalt sowie die Zugehörigkeit zu Entgeltgruppen
  • Sozialleistungen
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Arbeitszeit sowie Länge und Art des Einsatzes im Kundenunternehmen
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitssicherheit
  • etc.

Tarifvertrag Zeitarbeit: Branchentarifzuschläge

Abhängig von ihrem Einsatzbereich erhalten Zeitarbeitnehmer gesetzlich verankerte Branchenzuschläge in unterschiedlicher Höhe. Diese variieren je nach Branche, Einsatzdauer des Mitarbeiters im Leihunternehmen und teilweise auch innerhalb der Entgeltgruppen. Die Zuschläge dienen dazu, die Bezahlung unserer Mitarbeiter – also Ihren Zeitarbeitnehmern – an die Ihres Stammpersonals im Laufe der Zeit anzupassen. Somit werden mögliche Reibungspunkte zwischen Ihren festangestellten Mitarbeitern und den Leiharbeiternehmern von vorneherein ausgeschlossen.

Um Ihnen einen Überblick über die bisher verhandelten Branchenzuschlagsregelungen zu geben, haben wir diese für Sie aufbereitet und in der Übersicht "Branchenzuschlagsregelung" zusammengefasst.

Unique: Unser zuverlässiges und transparentes Preismodell

Unique bietet Ihrem Unternehmen in der Arbeitnehmerüberlassung ein pragmatisches, transparentes und zuverlässiges Preismodell. Es kombiniert die Branchenzuschläge mit einer konstanten Servicepauschale, die unsere Leistungen abdeckt. Das reduziert Ihren administrativen Aufwand und macht die Kalkulation für Sie nachvollziehbar, sicher und transparent. Mit diesem Verrechnungsmodell haben wir einmal mehr die Vorreiterrolle unter den Personaldienstleistern eingenommen.

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen zu den BAP/DGB-Tarifverträgen, unserem Preismodell oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem wir uns nach unserem Selbstverständnis verpflichten? Schicken Sie uns Ihre Nachricht über das Kontaktformular oder starten Sie direkt Ihre Personalanfrage.

Rechtssicherheit

Der BAP-Tarifvertrag garantiert unseren Mitarbeitern fairen Lohn für gute Leistung. Daher geben sie Vollgas in Ihrem Unternehmen.

Ausfallsicherheit

Wir sind ein solides, finanzstarkes Unternehmen mit guter Bonität. Mit uns erleben Sie keine bösen Überraschungen.

Beschäftigungssicherheit

Wir zahlen unseren Mitarbeitern fairen Lohn in Form eines monatlichen Festgehalts – und das auch bei Nichteinsatz. Das ist fair.

Arbeitsicherheit

Wir stellen die Sicherheit unserer Mitarbeiter in den Vordergrund und verringern dadurch die Ausfallquote in Ihrem Unternehmen.

FachKompetenz

Auf die Ausbildung und Schulung unseres internen Personals legen wir großen Wert: Wir wissen, wovon wir sprechen!