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Als seriöser und erfahrener Personaldienstleister garantieren wir die Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. So profitieren Sie guten Gewissens von unseren Personallösungen. 

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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Unique ist der Partner für alle Personallösungen in Ihrem Unternehmen – auch und vor allem für Lösungen in der Arbeitnehmerüberlassung. Diese garantieren Ihrem Unternehmen maximale Flexibilität bei wirtschaftlichen Herausforderungen oder personellen Engpässen. Gesetzlich geregelt wird die Arbeitnehmerüberlassung durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Darin werden alle rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen für die Zeitarbeit festgehalten.

Als erfahrener und seriöser Personaldienstleister halten wir uns entsprechend unseres Selbstverständnisses an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und verpflichten uns zu hohen Standards, von denen unsere Mitarbeiter profitieren – und somit auch Ihr Unternehmen. Bei Nichteinhaltung des AÜG haftet neben dem Personaldienstleister auch das Kundenunternehmen, welches den Dienstleister beauftragt. Für Ihr Unternehmen ist es also umso wichtiger, einen Partner wie uns an Ihrer Seite zu haben, auf den Sie sich verlassen können.

AÜG: Mit Unique auf der sicheren Seite

Als ersten und wichtigsten Punkt regelt das AÜG die rechtliche Voraussetzung für die Arbeitnehmerüberlassung, nämlich die Erlaubnis zur Zeitarbeit, die von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird. Seit 1987 ist Unique im Besitz dieser Legitimation und damit Ihr erfahrener und zuverlässiger Partner auf diesem Gebiet.

Um sowohl Zeitarbeitnehmer als auch uns als Personaldienstleister und auch Sie als Leihunternehmen zu schützen und die hohen Qualitätsstandards in der Arbeitnehmerüberlassung zu sichern, wird das AÜG vom Gesetzgeber stetig angepasst. Unsere Experten-Teams arbeiten eng mit Verbänden und Fachanwälten zusammen, um die Vorgaben des AÜG praktikabel und rechtskonform umzusetzen. Als Ihr Partner für Personallösungen stellen wir sicher, dass Sie – auch unter sich ständig veränderten Bedingungen – von der Flexibilität profitieren, die Ihnen unsere Mitarbeiter bieten.

Die wichtigsten Neuerungen im AÜG

Seit der letzten Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im April 2017 gelten vor allem zwei zentrale Vorschriften: Zum einen die Equal Pay-Regelung, die den Leiharbeitern in Ihrem Unternehmen nach neun Monaten das entsprechende Arbeitsentgelt Ihrer Stammbelegschaft garantiert, sofern keine Branchenzuschlagstarifverträge gelten. Somit wird möglichen Konflikten zwischen Leiharbeitern und Ihren festangestellten Mitarbeitern effizient vorgebeugt, das Verhältnis wird nicht belastet – alle Konzentration gilt Ihrem Unternehmenserfolg.

Zum anderen wurde im AÜG die Festlegung einer Höchstüberlassungsdauer verankert. Sie besagt, dass ein Zeitarbeitnehmer grundsätzlich nur für die Dauer von 18 Monaten in Ihrem Unternehmen tätig sein darf (48 Monate in der Metall-Elektro-Branche).

So stellt Unique die Einhaltung des AÜG sicher

Um diese und zukünftige Neuerungen des AÜG zuverlässig zu beachten, haben wir gemeinsam mit unseren Experten Controlling-Tools zur korrekten Berechnung und Meldung von Equal Pay sowie zur Überwachung der Höchstüberlassungsdauer entwickelt, die wir Ihrem Unternehmen gerne zur Verfügung stellen.

Wir garantieren Ihnen auch die Einhaltung der weiteren Vorschriften des AÜG, wie zum Beispiel die Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten oder den Passus, dass Leiharbeiter zukünftig nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Die Bedingungen des AÜG nehmen wir uns im Sinne unserer Mitarbeiter und Ihnen zu Herzen.

Was passiert, wenn das AÜG nicht eingehalten wird?

Sollten Unternehmen mit Zeitarbeitsfirmen zusammenarbeiten, die sich nicht an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz halten, droht neben hohen Bußgeldern vor allem der bindende Vertragsschluss zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Leihunternehmen. Unternehmen die die „schwarzen Schafe“ der Zeitarbeitsbranche für ihre Arbeitnehmerüberlassung beauftragen, zahlen im schlimmsten Falle also doppelt.

Als Partner profitieren Sie von unseren Versprechen:

  • Rechtssicherheit
  • Ausfallsicherheit
  • Beschäftigungssicherheit
  • Arbeitssicherheit
  • Fachkompetenz

Unique: Ihr Partner für die Arbeitnehmerüberlassung

Vergessen Sie böse Überraschungen in der Zeitarbeit – mit Unique sind Sie auf der sicheren Seite. Wir garantieren Ihnen die Einhaltung des AÜG und die Bezahlung unserer Mitarbeiter nach DGB-Tarifvertrag. Haben Sie Fragen zum AÜG oder der Arbeitnehmerüberlassung? Schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular oder starten Sie direkt Ihre Personalanfrage.

Rechtssicherheit

Der BAP-Tarifvertrag garantiert unseren Mitarbeitern fairen Lohn für gute Leistung. Daher geben sie Vollgas in Ihrem Unternehmen.

Ausfallsicherheit

Wir sind ein solides, finanzstarkes Unternehmen mit guter Bonität. Mit uns erleben Sie keine bösen Überraschungen.

Beschäftigungssicherheit

Wir zahlen unseren Mitarbeitern fairen Lohn in Form eines monatlichen Festgehalts – und das auch bei Nichteinsatz. Das ist fair.

Arbeitsicherheit

Wir stellen die Sicherheit unserer Mitarbeiter in den Vordergrund und verringern dadurch die Ausfallquote in Ihrem Unternehmen.

FachKompetenz

Auf die Ausbildung und Schulung unseres internen Personals legen wir großen Wert: Wir wissen, wovon wir sprechen!