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Gute und faire Bezahlung – dank des GVP/BAP-Tarifvertrages

In der Arbeitnehmerüberlassung bei Unique profitierst du von uns als starkem Partner an deiner Seite, einer Vielzahl an möglichen spannenden Arbeitsplätzen – und von gutem und fairem Lohn. Wieso du dir da sicher sein kannst? Als Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) wenden wir die sogenannten BAP-Tarifverträge an.

Diese Arbeitnehmerüberlassung Tarifverträge wurden mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der größten Dachorganisation der Einzelgewerkschaften, verhandelt und geschlossen. Sie sind die anerkanntesten Tarifverträge der Branche und garantieren dir neben einer fairen Bezahlung auch klare Regelungen zu den Entgeltgruppen und deiner wöchentlichen Arbeitszeit. Die BAP-Tarifverträge geben dir die Sicherheit, die du im Berufsleben brauchst. Mit diesen Tarifverträgen stellen wir sicher, dass du unter fairen und transparenten Bedingungen arbeitest, die sowohl deinen finanziellen als auch deinen arbeitsrechtlichen Bedürfnissen gerecht werden.

PROFITIERE VON BRANCHENTARIFZUSCHLÄGEN & SICHERHEIT MIT DEINEM TARIFVERTRAG IN DER ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

Als GVP-Mitgliedsunternehmen haben wir uns als dein Arbeitgeber zum BAP-Tarifvertrag verpflichtet. Damit stellen wir hohe Standards in der Zeitarbeit sicher. Egal ob als Staplerfahrer, Hilfskraft oder Fachkraft: Dank der Anwendung der GVP/BAP-Tarifverträge unterscheidet sich dein Status bei den Leihunternehmen nicht von dem eines regulären Arbeitnehmers. Du erhältst die volle soziale Absicherung und alle Arbeitnehmerrechte, eine faire Bezahlung – oft sogar übertariflich – sowie Zulagen und Sonderzahlungen.

In Abhängigkeit von deinem Einsatzbereich erhältst du als Zeitarbeitnehmer bei Unique Branchenzuschläge in verschiedener Höhe. Diese variieren je nach der Branche, in der du zum Einsatz kommst, der Einsatzdauer im Leihunternehmen und teilweise auch innerhalb der Entgeltgruppen. Du willst dich bereits vorab über den Tarifvertrag informieren? Du findest ihn und weitere Dokumente und Zertifikate in unserem Downloadbereich.

Deine Vorteile auf einen Blick

Folgende Punkte sind in den GVP/BAP-Tarifverträgen klar geregelt und garantieren dir ein hohes Maß an Absicherung:

  • Gehalt und die Zugehörigkeit zu Entgeltgruppen
  • Sozialleistungen
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld etc.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Arbeitszeit sowie Länge und Art des Einsatzes im Leihunternehmen
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitssicherheit

Bewirb dich jetzt bei Unique

Worauf wartest du also noch? Profitiere als Zeitarbeitnehmer von den zahlreichen Vorteilen und dem GVP/BAP-Tarifvertrag, der dir einen fairen und angemessenen Lohn und berufliche Sicherheit garantiert. Wirf in der Jobsuche einen Blick auf die offenen Stellen unserer Partnerunternehmen oder sende uns deine Initiativbewerbung zu. Du hast eine Frage zum Tarifvertrag oder möchtest uns kennenlernen? Die Mitarbeiter an unseren über 130 regionalen Standorten in Deutschland freuen sich auf deine Nachricht.

Fragen und Antworten rund um das Thema BAP-Tarifvertrag

Der BAP-Tarifvertrag (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) legt die Entlohnung für Leiharbeiter fest, abhängig von ihrer Qualifikation und dem Einsatzbereich. Die genauen Tarifsätze variieren je nach Entgeltgruppe und Einsatzdauer. Die aktuellen Tarifsätze können direkt beim BAP eingesehen werden.

Der BAP-Tarifvertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den Gewerkschaften. Er regelt die Arbeitsbedingungen, Löhne, und weitere Leistungen für Zeitarbeitnehmer, um faire und transparente Bedingungen in der Zeitarbeitsbranche zu gewährleisten.

Für Leiharbeiter in Deutschland gelten hauptsächlich zwei Tarifverträge: der BAP-Tarifvertrag (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und der iGZ-Tarifvertrag (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen). Beide Verträge regeln die Arbeitsbedingungen und Löhne für Zeitarbeitnehmer. Zudem haben sich seit dem 01.12.2023 die beiden Verbände BAP und iGZ zum GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.) zusammengeschlossen. Der Zusammenschluss zum GVP führt zu einer Vereinheitlichung der Tarifverträge. Das schafft einheitlichere Arbeitsbedingungen und Löhne für Zeitarbeitnehmer.

Wir haben uns als GVP-Mitgliedsunternehmen für die Einhaltung des BAP-Tarifvertrags verpflichtet. Vertrauen Sie bei Ihrer Jobsuche auf Unique Personal und profitieren Sie auch von den vielen Vorteilen der BAP-Tarifverträge in der Arbeitnehmerüberlassung.

Der GVP-Tarif (Gesamtverband der Personaldienstleister) ist ein allgemeiner Begriff und kein spezifischer Tarifvertrag wie der BAP oder iGZ. Daher gibt es keine spezifischen "GVP-Tarife". Es ist möglich, dass mit GVP in bestimmten Kontexten die Gehälter und Leistungen gemeint sind, die durch den iGZ oder BAP geregelt werden.

Der Begriff GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) wird oft als Sammelbegriff für verschiedene Verbände und deren Regelwerke verwendet, während BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) ein spezifischer Verband mit einem eigenen Tarifvertrag ist. Der BAP-Tarifvertrag regelt spezifische Bedingungen für Zeitarbeitnehmer und ist detaillierter und konkreter als ein allgemeiner GVP-Begriff.

Hier ist übersichtlich zusammengetragen, was die beiden Abkürzungen GVP und BAP ausgeschrieben bedeuten:

GVP: Gesamtverband der Personaldienstleister

BAP: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister

Der GVP ist ein allgemeiner Begriff für verschiedene Verbände im Bereich Personaldienstleistungen, während der BAP ein spezifischer Verband ist, der einen klar definierten Tarifvertrag für Zeitarbeitnehmer anbietet.

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