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Was sind die Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit?

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

Grundsätzlich gilt: Für Zeitarbeitnehmer gelten im Grunde die gleichen Mindestarbeitsbedingungen wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch. Der Unterschied besteht in dem Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma, Entleihunternehmen und Leiharbeiter – schließlich ist dieser nicht direkt im Entleihunternehmen, sondern bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, die ihn für eine gewisse Zeit dem Entleiher überlässt. Die Mindestarbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmer werden durch das das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) geregelt. Zu ihnen gehören unter anderem:

  • Mindestentgeltsätze einschließlich Überstunden
  • bezahlter Erholungsurlaub
  • Mindestruhe- und Höchstarbeitszeiten
  • Schutzmaßnahmen für Schwangere, Kinder und Jugendliche
  • Schutz vor Diskriminierung 
  • Sicherheit, Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz

2. Mindestlohn in der Zeitarbeit

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung können verschiedene Regelungen zum Einsatz kommen, die das Gehalt des Zeitarbeitnehmers festsetzen. Ob nach den Grundsätzen des Equal Pay, einer Lohnuntergrenzenverordnung oder anhand eines Branchen-Mindeslohntarifvertrags: Je nach Fallgestaltung ist dies individuell.

Ganz allgemein sieht § 3 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor, dass für die Zeitarbeitsbranche ein Mindeststundenentgelt als Lohnuntergrenze für die Zeit der Überlassung sowie für Zeiten ohne Überlassung gilt. 

Seriöse Personaldienstleister entlohnen ihre Mitarbeiter generell nach Tarifvertrag – Arbeitnehmer bei Unique erhalten einen Arbeitsvertrag gemäß dem mitarbeiterfreundlichsten, mit dem DGB geschlossenen BAP-Tarifvertrag. 

3. Equal Treatment

Neben Equal Pay legt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz auch den sogenannten Equal-Treatment-Grundsatz fest. Er räumt Leiharbeitnehmern, die vorübergehend in einem Einsatzunternehmen beschäftigt sind, die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen ein, die für vergleichbare Stammangestellte gelten. Davon sind auch Mindestarbeitsbedingungen wie etwa die Arbeitsdauer betroffen.