Ein Tarifvertrag legt die Standards für die Einkommens- und Arbeitsbedingungen fest. Er wird zwischen der Gewerkschaft und dem jeweiligen Arbeitgeberverband beschlossen und gilt für die Mitglieder beider Parteien. Geregelt werden u.a. Entgeltgruppen (auch für Auszubildende), wöchentliche Arbeitszeit, Höhe von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubstage und Kündigungsfristen. Werden Tarifverträge mit einzelnen Unternehmen abgeschlossen, bezeichnet man diese als Haus- oder Firmentarifverträge.
Tarifverträge sind in Deutschland für ganze Branchen üblich – sogenannte Flächentarifverträge. Im Allgemeinen gelten die Tarifverträge für Entgelte längstens zwei Jahre, die Mantelverträge (regeln allgemeine Arbeitsbedingungen) werden in deutlich größeren Abständen neu verhandelt.