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Was ist ein Tarifvertrag?

Was ist ein Tarifvertrag?

Inhaltsverzeichnis

1. Begriffserklärung

Ein Tarifvertrag legt die Standards für die Einkommens- und Arbeitsbedingungen fest. Er wird zwischen der Gewerkschaft und dem jeweiligen Arbeitgeberverband beschlossen und gilt für die Mitglieder beider Parteien. Geregelt werden u.a. Entgeltgruppen (auch für Auszubildende), wöchentliche Arbeitszeit, Höhe von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubstage und Kündigungsfristen. Werden Tarifverträge mit einzelnen Unternehmen abgeschlossen, bezeichnet man diese als Haus- oder Firmentarifverträge.


Tarifverträge sind in Deutschland für ganze Branchen üblich – sogenannte Flächentarifverträge. Im Allgemeinen gelten die Tarifverträge für Entgelte längstens zwei Jahre, die Mantelverträge (regeln allgemeine Arbeitsbedingungen) werden in deutlich größeren Abständen neu verhandelt.

2. Hintergrund und Inhalte

Tarifverträge machen verbindliche Vorgaben für abzuschließende Arbeitsverträge und regeln die Beziehung zwischen Arbeitgeber und -nehmer. Für letztere haben die Tarifverträge eine besondere Schutzfunktion, da sie ein angemessenes Gehalt garantieren.


Inhaltlich ist ein Tarifvertrag in den normativen und den obligatorischen Teil untergliedert. Der normative Part regelt die Rechtsverhältnisse für die Arbeitnehmer – dazu gehören alle Bereiche eines Arbeitsverhältnisses, etwa Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen und Fragen zu Kündigungsfristen und Entlassungen. Der sogenannte Entgelttarif beschreibt die Entgeltgruppen, der Manteltarifvertrag beinhaltet Regelungen zu Arbeitszeit, -schutz, Entgeltfortzahlung bei Krankheit etc. Der obligatorische Teil des Tarifvertrags regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Einzelnen – etwa die Laufzeit oder die Kündigungsfrist des Tarifvertrags. Inhaltlich geht es hier darum, die Tarifpartner zu berechtigen und zu verpflichten.

3. Welche Arten von Tarifverträgen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Tarifverträgen, die sich nach Abgrenzungskriterien unterscheiden lassen.

  • Branchentarifvertrag: Wird zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband der betreffenden Branche abgeschlossen.
  • Firmen-/Haustarifvertrag: Gilt für das jeweilige Unternehmen; Beispiel: In der Automobilindustrie werden bei Firmen wie VW oder BMW Firmentarifverträge ausgehandelt.
  • Flächen-/Verbandstarifvertrag: Standard-Tarifvertrag in Deutschland; ist wahlweise für ausgewählte Bundesländer, einzelne Bundesländer oder ganz Deutschland gültig sein.
  • Mantel-/Rahmentarifvertrag: Regelt grundsätzliche Fragen zu Arbeitszeit, besonderen Kündigungsfristen oder Urlaubshöhe. Er führt die Lohn- und Gehaltsgruppen auf, nach denen die Arbeitnehmer vergütet werden. Auch Verpflichtungen wie die Übernahme von Auszubildenden können vom Manteltarifvertrag festgelegt sein.
  • Vergütungs-/Entgelttarifvertrag: Regelt die Höhe der Vergütung, die der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung erhält.

4. Tarifverträge in der Zeitarbeit

In der Zeitarbeitsbranche gibt es zwei Tarifverträge, BAP und iGZ. Hier ein Überblick über das, was durch sie geregelt wird:

4.1. BAP

  • Entgeltgruppen: EG 1 - EG 9
  • Monatsarbeitszeit: Regelmäßige individuelle Arbeitszeit
  • Befristung von Arbeitsverträgen: viermal in zwei Jahren
  • Urlaub: 20 Tage in der Probezeit, danach 24 bis 30 Tage
  • Zuschläge: Nachtarbeit mit 25 %, Sonntagsarbeit mit 50 % und Feiertagsarbeit mit 100 % Vergeltung
  • Arbeitszeitkonto: Obergrenze 200 Stunden, keine Untergrenze
  • Überstunden: Zuschlag von 25 %, gilt ab 15 % über der Sollarbeitszeit

4.2. iGZ

  • Entgeltgruppen: EG 1 - EG 9
  • Monatsarbeitszeit: Berechnung mit der Formel 7 Stunden x Anzahl der Arbeitstage
  • Befristung von Arbeitsverträgen: dreimal in zwei Jahren
  • Urlaub: 20 Tage in der Probezeit, danach 24 bis 30 Tage
  • Zuschläge: Nachtarbeit mit 25 %, Sonntagsarbeit mit 50 % und Arbeit an Feiertagen mit 100 % Vergeltung
  • Arbeitszeitkonto: Obergrenze bei 150 Stunden, Untergrenze minus 21 Stunden
  • Überstunden: 25 % Zuschlag, gilt ab 8 Stunden geleisteter Arbeit

Als Mitglied im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) wendet Unique die BAP/DGB Tarifverträge Zeitarbeit an.