Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Auftragnehmer, eine bestimmte Arbeit (ein Werk) gegen Zahlung durch einen Auftraggeber herzustellen. Werkverträge sind durch den § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Demnach wird die Arbeit nach dem Ergebnis beurteilt und bezahlt. Ein Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen Handwerksbetrieb, eine Klimaanlage im Büro einzubauen. Die Werkvertragsfirma muss sich dabei an mit dem Auftraggeber vereinbarte Fristen und Preise halten, handelt jedoch unternehmerisch selbstständig. Das heißt, dass Werkvertragsfirmen selbst entscheiden, mit wie vielen Mitarbeitern, mit welchen Mitteln und welchem Zeitaufwand die Arbeit erledigt wird. So zahlt der Auftraggeber auch nur den vereinbarten Preis für das Ergebnis, nicht aber und Arbeitskräfte oder Arbeitszeit.
Werkverträge gibt es in allen Branchen, klassischerweise etwa für Handwerkerarbeiten. Mittlerweile werden zum Teil auch Kernbereiche von Unternehmen an Werkvertragsfirmen übergeben – ob in IT, der Produktion oder im Service.