Arbeitstage sind durch gesetzliche Regelungen klar definiert, um den Arbeitsalltag zu strukturieren. Schauen wir uns mal einige Kernpunkte an, um die Definition von Arbeitstagen zu vertiefen.
Dauer: Ein Arbeitstag umfasst in Deutschland gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in der Regel acht Stunden, kann jedoch in Ausnahmefällen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Tarif- oder Betriebsvereinbarungen können hiervon abweichen und beispielsweise kürzere oder längere tägliche Arbeitszeiten vorsehen. Auch Pausenzeiten sind gesetzlich geregelt und müssen bei der täglichen Arbeitszeit berücksichtigt werden.
Bezahlung: Arbeitstage sind stets vergütungspflichtig, unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt. Teilzeitkräfte erhalten anteilig eine Vergütung, die sich aus der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit ergibt.
Feiertage: Feiertage gelten nicht als reguläre Arbeitstage und sind in der Regel arbeitsfrei, es sei denn, es liegen spezifische Branchenregelungen vor, etwa in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen. Die Anzahl der Feiertage variiert je nach Bundesland, was die tatsächliche Anzahl der Arbeitstage pro Jahr beeinflussen kann.