Was passiert bei einer Krankmeldung in der Zeitarbeit?

veröffentlicht am: 07.06.2021

Allgemeines

Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind Zeitarbeitnehmer während einer Arbeitnehmerüberlassung arbeitsrechtlich mit vergleichbaren Stammmitarbeitern gleichgestellt. Das heißt, dass Zeitarbeitnehmer, die von einem Personaldienstleister wie Unique an ein Kundenunternehmen entliehen werden, haben wie jeder andere Angestellte auch einen Anspruch auf einen Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie bezahlten Urlaub, gesetzlichen Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Was tun im Krankheitsfall?

Bei Ausfällen aufgrund von Krankheit gilt wie auch sonst im Arbeitsrecht üblich: Bei einer Arbeitsunfähigkeit müssen Zeitarbeitnehmer (wie jeder Arbeitnehmer auch) ihre krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen. Hier gilt: Dies sollte umgehend und so früh wie möglich geschehen – in den meisten Fällen direkt bei der Zeitarbeitsfirma/dem Personaldienstleister, über den der Zeitarbeitnehmer an das Einsatzunternehmen verliehen ist. Der Grund: Er ist dort fest angestellt, nicht beim Entleiher. In einigen Fällen verlangt aber auch der Entleiher eine entsprechende Meldung.
Erfolgt die Krankmeldung frühzeitig, können sich Personaldienstleister und Entleihunternehmen auf das fehlende Personal einstellen und ggf. für Ersatzkräfte sorgen. Schließlich wurde schon fest mit dem Einsatz des Leiharbeitnehmers gerechnet.

Krank nach Neuanfang und in der Probezeit

Eine Erkrankung direkt nach dem Einstieg in die Zeitarbeit oder in der Probezeit kommt meist ungelegen. In den ersten vier Wochen hat ein neu eingestellter Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Nach mind. vier Wochen im Unternehmen werden dann auch während der Probezeit Lohnfortzahlungen gezahlt. Zu dieser Zeit gilt allerdings kein besonderer Kündigungsschutz – mit einer zweiwöchigen Frist können Arbeitgeber laut Gesetz ihre Angestellten ohne Angabe von Gründen kündigen.

Verantwortungsvollen Arbeitgebern wie Unique liegt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Herzen. Deshalb bieten sie ihnen ein Gesundheitsmanagement mit Maßnahmen zum Gesundwerden und -bleiben. Unique arbeitet beispielsweise mit dem Werksarztzentrum zusammen, das unter anderem kostenlose medizinische Beratung für Zeitarbeitnehmer und deren Familien bietet. Mehr Informationen zu den Zusatzleistungen von Unique finden Sie hier.