Das Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt, bezeichnet das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Anweisungen zu erteilen. Bestimmt wird das Weisungsrecht durch § 106 Gewerbeordnung (=GewO) bzw. § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (=BGB). Konkret handelt es sich dabei um ein Gestaltungsrecht, das der Arbeitgeber immer wieder wahrnehmen kann. Auf Basis des Arbeitsvertrags ist der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zur Erfüllung der Arbeitsleistung verpflichtet – Details der zu verrichtenden Tätigkeiten sind jedoch nur selten enthalten.
Als fester Bestandteil des Arbeitsvertrages bestimmt das Weisungsrecht Ort, Zeit und Inhalt der zu erbringenden Leistung. Es bezieht sich außerdem auf Weisungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens des Arbeitnehmers. Konkret werden damit das Auftreten gegenüber Dritten sowie das äußere Erscheinungsbild (z. B. die Dienstkleidung) des Arbeitnehmers geregelt.
Das Weisungsrecht gilt auch natürlich auch in der Zeitarbeit im Rahmen des sogenannten Dreiecksverhältnisses zwischen Zeitarbeitsfirma, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Als Partner für Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung vermittelt Unique die passenden Kandidaten an entleihende Unternehmen. Dadurch profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer von einem unkomplizierten Bewerbungsprozess und einer positiven Zusammenarbeit. Geregelt ist diese Form von Arbeitsverhältnis übrigens im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).