Nicht länger suchen

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Inhaltsverzeichnis

1. Definition des Begriffs

Ein Aufhebungsvertrag – auch Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt – ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese zielt darauf ab, ein bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Im Unterschied zur Kündigung, die meist einseitig erfolgt, setzt dieser Vertrag das Einverständnis beider Parteien voraus.

2. Aufhebungsvertrag ohne Kündigung: Ist das möglich?

Ein Aufhebungsvertrag ohne Kündigung ist durchaus möglich und sogar eine häufig genutzte Option. Das liegt daran, dass dieser Vertrag gegenüber der Kündigung diverse Vorzüge bietet. Das gilt nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber.

3. Die Vorteile eines Aufhebungsvertrags

Für den Arbeitnehmer

Ein Auflösungsvertrag ermöglicht dem Arbeitnehmer erstens eine saubere Trennung ohne negative Einträge im Arbeitszeugnis. Zweitens erhält er so die Chance, die Bedingungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitzugestalten, etwa in Bezug auf das Enddatum oder eventuelle Abfindungen. Drittens kann der Arbeitnehmer durch einen Auflösungsvertrag oft schneller aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden als durch eine Kündigung, da die Kündigungsfrist (meistens 3 Monate) umgangen wird. Das kann besonders wichtig sein, wenn bereits ein neuer Job in Aussicht ist.

Für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls von einer Aufhebungsvereinbarung. Er spart sich das oft langwierige und komplizierte Kündigungsverfahren, das mitunter auch zu Rechtsstreitigkeiten führen kann. Zudem kann der Arbeitgeber durch den Auflösungsvertrag besser planen, da das Enddatum des Arbeitsverhältnisses festgelegt ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die den Bedürfnissen des Unternehmens besser entsprechen als die gesetzlichen Mindestanforderungen.

4. Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld

Ein wichtiger Aspekt, der bei einer Aufhebungsvereinbarung Berücksichtigung finden sollte, ist das Thema Arbeitslosengeld. Ein Auflösungsvertrag kann nämlich zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen. Diese Sperrzeit kann bis zu zwölf Wochen dauern. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn der Arbeitnehmer bereits ein neues Jobangebot in Aussicht hat oder wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unvermeidbar war.

5. Aufhebungsvertrag und Abfindung

Die wichtigsten Fakten zum Thema Aufhebungsvertrag und Abfindung:

  • Kein gesetzlicher Abfindungsanspruch: Eine Abfindung ist im Rahmen eines Aufhebungsvertrags nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Verhandlungssache: Die genaue Höhe der Abfindung ist in der Regel Verhandlungssache und kann dementsprechend variieren.
  • Steuerliche Aspekte: Abfindungen sind grundsätzlich zu versteuern. Allerdings gibt es Konstellationen, die zu (fast-)steuerfreuen Abfindungen führen können.

6. Rechtliche Rahmenbedingungen

Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich festgehalten werden und von beiden Parteien unterzeichnet sein. Er unterliegt dabei nicht den strengen Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes, was ihn flexibler macht. Allerdings sollten beide Parteien die Vereinbarung sorgfältig prüfen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf mögliche Nachteile, wie beispielsweise Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder den Verlust von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.