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Was ist die Probezeit?

Was ist die Probezeit?

Inhaltsverzeichnis

1. Definition der Probezeit

Die Probezeit ist ein Zeitraum zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Diese dient dazu, die Eignung des jeweiligen Mitarbeiters zu prüfen. Sie ist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine Phase der Orientierung. In dieser Zeit können beide Parteien das Arbeitsverhältnis einfacher beenden, als das zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Das gibt beiden Parteien die Chance, festzustellen, ob die Zusammenarbeit sinnvoll ist.

2. Rechtliche Grundlagen der gesetzlichen Probezeit

Für die Erprobungszeit gibt es in Deutschland zahlreiche juristische Grundlagen. Diese finden sich jedoch nicht in einem einzelnen Gesetzestext, sondern in mehreren relevanten Quellen. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag

Dabei können vertragliche Abmachungen die Gesetze zwar ergänzen. Sie dürfen diese aber nicht verletzen. Das gilt etwa für die im Arbeitsschutzgesetz aufgelisteten Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der gesundheitlichen Fürsorge oder bei branchenspezifischen Abmachungen im Tarifvertrag.

3. Dauer der gesetzlichen Probezeit

Für die Dauer der Erprobungszeit ist vor allem der § 622 BGB relevant. Laut Absatz drei des Paragrafen darf diese maximal sechs Monate betragen. Vertraglich ist es aber möglich, auch eine kürzere Zeitspanne zur Erprobung zu vereinbaren, jedoch keine längere – außer in gewissen und sehr speziellen Ausnahmen.

4. Verlängerungsmöglichkeiten der Probezeit

Die Möglichkeiten, die Probezeit zu verlängern, sind eng begrenzt. Hierfür müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Wurde etwa zunächst eine kürzere Zeit vereinbart, ist eine spätere Ergänzung zum Arbeitsvertrag möglich, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide unterschreiben müssen. Zudem können längere Krankheitszeiten des Arbeitnehmers es ermöglichen, die Probezeit zu verlängern. Es ist jedoch immer wichtig, die gesetzlichen Regelungen zur Probezeitverlängerung zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

5. Probezeit und Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist in der gesetzlichen Erprobungszeit ergibt sich ebenfalls aus § 622 BGB, Abs. 3. Diese beträgt in der Regel zwei Wochen und gilt sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Angabe von Gründen ist bei der Kündigung nicht erforderlich. In seltenen Fällen ist jedoch auch eine fristlose Kündigung möglich. Hierfür muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen.

6. Urlaubsanspruch in der Probezeit

Arbeitnehmer haben auch während der Erprobungszeit einen anteiligen Urlaubsanspruch. Allerdings kann der volle Anspruch auf Urlaub in der Regel erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten geltend gemacht werden. Bis dahin ist der Arbeitgeber berechtigt, den Urlaub zu verweigern; es sei denn, es liegen dringende Gründe des Arbeitnehmers vor.