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Übernahme in Festanstellung

veröffentlicht am: 03.01.2023

Allgemeines

Zeitarbeit beschreibt ein Leiharbeitsverhältnis über einen temporären Zeitraum hinweg, das im Erfolgsfall zu einer Übernahme in Festanstellung durch das entleihende Unternehmen führen kann. Laut Branchenverband BZA wird rund 30 Prozent der Zeitarbeitnehmer eine feste Anstellung angeboten.

Ausgangspunkt ist die sogenannte Dreieckskonstellation zwischen Dienstleister (Zeitarbeitsunternehmen), Entleiher (Kundenunternehmen) und Arbeitskraft (Zeitarbeitnehmer). Als Partner für Personalvermittlung verleiht Unique an andere Unternehmen Arbeitskräfte, die zwar bei Unique angestellt sind, ihre Leistung jedoch in dem entleihenden Unternehmen erbringen. Regelmäßig werden geeignete Zeitarbeitnehmer von den Kundenbetrieben abgeworben. Im Falle einer Übernahme erfolgt eine Auflösung des bestehenden Arbeitsvertrages zwischen Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister zugunsten eines neuen Vertrages zwischen der Arbeitskraft und der entleihenden Firma. Inzwischen fördern viele Zeitarbeitsfirmen eine langfristige Übernahme ihrer Arbeitskräfte durch die entleihenden Unternehmen.

Was Sie bei einer Übernahme beachten sollten

Bei dem Wechsel von einem Zeitarbeitsverhältnis in eine reguläre Beschäftigung gelten dieselben Regeln wie bei einem herkömmlichen Arbeitsplatzwechsel. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass die Kündigung fristgerecht bei dem Personaldienstleister eingereicht werden muss. Falls dieser einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsvertrages nicht zustimmt, ist der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dazu verpflichtet, bei dem Entleiher weiterzuarbeiten. Erst nach Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses und nach Abschluss des neuen Vertrags kann der Arbeitnehmer in dem neuen Unternehmen tätig werden – die Probezeit muss eventuell erneut durchlaufen werden.

Vorsicht bei Verträgen: Die Klausel eines Abwerbeverbots in Zeitarbeitsverträgen ist rechtlich unwirksam. Rechtswidrig sind außerdem Verträge, die die Übernahme des Zeitarbeitnehmers während oder nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit durch das Entleihunternehmen verhindern.

Wann eine Übernahme verpflichtend ist

Im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurde im April 2017 eine Höchstüberlassungsdauer festgesetzt, nach der Zeitarbeitnehmer maximal 18 Monate bei demselben Unternehmen eingesetzt sein dürfen. Dadurch soll verhindert werden, dass sie zu schlechteren Konditionen als ihre festangestellten Kollegen arbeiten.

Ein Anspruch auf Festanstellung bei dem entleihenden Unternehmen besteht allerdings auch nach Ablauf dieser Zeit nicht. Erst nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung der Beschäftigung (ohne Urlaub oder Erkrankung) darf der Leiharbeitnehmer wieder für denselben Entleiher tätig sein. Nach dieser Frist kann er dort unter denselben Bedingungen weiterarbeiten – für eine erneute Regelfrist von 18 Monaten.

Übrigens: Bei einem Einsatz von mehr als 18 Monaten ist der Kundenbetrieb sogar dazu verpflichtet, dem ausgeliehenen Mitarbeiter eine Festanstellung anzubieten – sofern im Voraus keine Ausnahmen vereinbart wurden. In diesem Fall besteht für tarifgebundene Unternehmen eine vorher vereinbarte Überlassungshöchstdauer und für nichttarifgebundene Betriebe eine Frist von 24 Monaten. Einen kompakten Überblick über die wichtigsten Neuerungen der AÜG-Reform finden Sie hier.

So erhöhen Sie Ihre Chance auf eine Übernahme

Wer in einem Zeitarbeitsverhältnis steht, kann die Chancen auf das Angebot einer Übernahme in Festanstellung bei dem entleihenden Unternehmen aktiv erhöhen. So sollte man sich zum einen gut verkaufen können, um auf seine Kenntnisse und Fähigkeiten aufmerksam zu machen. Neben Grundeigenschaften wie Zuverlässigkeit, Motivation und unterstreicht eine zuvorkommende Arbeitsweise das Interesse an einer langfristigen direkten Festanstellung bei dem entleihenden Unternehmen. Zeigen Sie Ihren Chefs und Kollegen, dass Sie eine Bereicherung für das Team sind und sich gut integrieren können.

Wer Einsatzbereitschaft zeigt und Geduld mitbringt, kann durchaus von der Zeitarbeit in die Festanstellung wechseln. Insbesondere für Langzeitarbeitslose sieht das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg eine größere Chance, über einen Personalvermittler eine unbefristete Festanstellung zu erhalten.

Auch für Unternehmen lohnt sich die langfristige Übernahme von Zeitarbeitnehmern: Zum einen sind diese bereits mit den Betriebsabläufen und einzelnen Teams des Unternehmens vertraut. Zum anderen kennen die Entleiher bereits die Arbeits- und Verhaltensweise des Mitarbeiters über einen längeren Zeitraum hinweg. Damit sparen sich Unternehmen die aufwändige Suche und Einarbeitung neuer geeigneter Kandidaten – und damit sowohl wertvolle Zeit als auch Kosten.

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