Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung geregelt ist. Besonders im öffentlichen Dienst spielt der TVöD Weihnachtsgeld eine zentrale Rolle: Hier wird die Jahressonderzahlung klar definiert. Auch außerhalb des öffentlichen Dienstes können Beschäftigte Anspruch haben – vorausgesetzt, die Zahlung wurde regelmäßig gewährt.
Sonderfälle: Weihnachtsgeld bei Kündigung, Krankheit oder Elternzeit
Besondere Lebenssituationen erfordern besondere Regelungen: Wer sich in Elternzeit befindet, erhält oft nur anteilig oder kein Weihnachtsgeld in der Elternzeit. Auch bei längerer Krankheit – etwa während des Bezugs von Krankengeld – kann das Weihnachtsgeld bei Krankengeld reduziert werden. Bei einer Kündigung entscheiden der Zeitpunkt und der Zweck der Zahlung darüber, ob Weihnachtsgeld bei Kündigung gewährt wird.
Weihnachtsgeld im Minijob: Kleiner Job, große Fragen
Auch geringfügig Beschäftigte stellen sich die Frage nach einem Bonus: Bei Minijob ist Weihnachtsgeld grundsätzlich möglich, darf aber die Verdienstgrenze von 520 Euro (Stand 2025) monatlich nicht sprengen. Wird sie überschritten, droht eine Umwandlung in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Bürgergeld & Rente: Gibt es auch hier Weihnachtsgeld?
Personen, die Bürgergeld beziehen, fragen sich: Bürgergeld und Weihnachtsgeld – geht das? Ja, aber nur dann, wenn die Sonderzahlung aus einem Nebenjob stammt – und selbst dann wird sie als Einkommen angerechnet. Für Rentnerinnen gibt es kein Weihnachtsgeld in der Rente, es sei denn, sie arbeiten weiterhin. In beiden Fällen lohnt sich ein genauer Blick auf individuelle Regelungen und Freibeträge – gerne auch mit Unterstützung durch unsere Ansprechpartnerinnen.