Nicht länger suchen

Überlassungsvertrag: Definition & Rechtsgrundlagen

Überlassungsvertrag: Definition & Rechtsgrundlagen

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist ein Überlassungsvertrag? Definition und Bedeutung

Ein Überlassungsvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Personaldienstleister (Verleiher) und einem Unternehmen (Entleiher), in dem die Bedingungen der temporären Überlassung eines Arbeitnehmers festgelegt werden. Dabei bleibt der Arbeitnehmer offiziell beim Personaldienstleister angestellt, erbringt seine Arbeitsleistung jedoch im Unternehmen des Entleihers.

Diese flexible Form der Beschäftigung ermöglicht Unternehmen eine agile Personalplanung, insbesondere bei Auftragsspitzen oder kurzfristigem Personalbedarf. Gleichzeitig erhalten Arbeitnehmer die Chance, wertvolle Erfahrungen in verschiedenen Unternehmen zu sammeln.  Damit die Arbeitnehmerüberlassung rechtssicher ist, müssen alle Beteiligten die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beachten. Die Inhalte des AÜGs schauen wir uns jetzt an.

2. Rechtliche Grundlagen des Überlassungsvertrags

Ein Überlassungsvertrag unterliegt den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), das klare Vorgaben für die rechtssichere Überlassung von Arbeitnehmern macht. Unternehmen, die Zeitarbeit nutzen, müssen insbesondere auf die Erlaubnispflicht achten, denn nur lizenzierte Personaldienstleister dürfen Arbeitnehmerüberlassung betreiben. Ein weiteres zentrales Prinzip ist Equal Pay & Equal Treatment, das sicherstellt, dass Leiharbeitnehmer nach neun Monaten die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie Stammmitarbeiter erhalten. 

Wichtige rechtliche Vorgaben im Überblick:

  • Erlaubnispflicht: Nur Personaldienstleister mit gültiger Lizenz dürfen Arbeitnehmerüberlassung betreiben.
  • Equal Pay & Equal Treatment: Nach neun Monaten Anspruch auf gleiche Vergütung wie Festangestellte.
  • Maximale Überlassungsdauer: Maximal 18 Monate beim selben Entleiher, danach Pause oder Übernahme.
  • Schriftform des Überlassungsvertrags: Vertrag muss schriftlich vorliegen und darf nicht nachträglich geändert werden.
  • Arbeitnehmerschutz: Entleiher ist für Sicherheit und Gesundheit der Leiharbeitnehmer verantwortlich.

Zudem darf die maximale Überlassungsdauer pro Unternehmen in der Regel nicht länger als 18 Monate betragen. Der Überlassungsvertrag muss stets schriftlich abgeschlossen werden und darf nachträglich nicht mehr geändert werden. Neben den vertraglichen Aspekten trägt der Entleiher auch Verantwortung für den Arbeitnehmerschutz, insbesondere in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Diese Regelungen stellen sicher, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen von der Arbeitnehmerüberlassung profitieren, ohne rechtliche Risiken einzugehen.

3. Auf der Suche nach Personallösungen?

Dann sind Sie bei Unique Personal genau richtig! Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Personallösungen für eine Vielzahl von Branchen und helfen Ihnen dabei, personelle Engpässe schnell und effizient zu überbrücken. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Arbeitnehmerüberlassung stellen wir Ihnen qualifizierte Fach- und Hilfskräfte zur Verfügung – flexibel, zuverlässig und genau auf Ihren Bedarf abgestimmt.

Kontaktieren Sie uns noch heute und fordern Sie unverbindlich Personal an. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Personalplanung zu unterstützen und Ihnen mit unserer Expertise zur Seite zu stehen!

Personal anfragen

4. Wichtige Tipps für Unternehmen und Leiharbeitnehmer

Damit die Arbeitnehmerüberlassung sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer erfolgreich verläuft, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Unternehmen sollten sich gut auf die Integration von Leiharbeitnehmern vorbereiten, während Arbeitnehmer ihre Rechte und Chancen kennen sollten.

Hinweise für Unternehmen (Entleiher)

Unternehmen, die Leiharbeitnehmer einsetzen, sollten sicherstellen, dass der Personaldienstleister über eine gültige Überlassungserlaubnis verfügt und der Überlassungsvertrag klar und rechtssicher formuliert ist. Unpräzise Vertragsklauseln können zu Haftungsrisiken führen und sollten im Zweifel rechtlich geprüft werden. Ebenso wichtig ist eine faire Integration der Leiharbeitnehmer in die Belegschaft, um Motivation und Produktivität zu fördern. Durch eine wertschätzende Einbindung profitieren sowohl die Arbeitnehmer als auch das Unternehmen.

Hinweise für Leiharbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten ihre Lohnabrechnungen regelmäßig prüfen und sicherstellen, dass sie nach neun Monaten Anspruch auf Equal Pay haben – bei Abweichungen ist eine Klärung mit dem Personaldienstleister ratsam. Zudem ist es wichtig, sich über eigene Rechte in Bezug auf Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsschutz zu informieren und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen. Arbeitnehmerüberlassung kann zudem ein Sprungbrett für eine Festanstellung sein, da viele Unternehmen ihre Leiharbeitnehmer langfristig übernehmen.

Bei Unique Personal profitieren Sie von einem fairen Tarifvertrag, der diese Bedingungen sichert und Ihnen eine transparente und gerechte Vergütung sowie klare arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen bietet. Wer die Chance nutzt, Erfahrungen sammelt und sich engagiert, kann seine beruflichen Perspektiven erheblich verbessern.

Jetzt Jobs anfragen

5. Der Überlassungsvertrag als Basis einer erfolgreichen Arbeitnehmerüberlassung

Ein rechtssicherer Überlassungsvertrag schützt alle Beteiligten – den Personaldienstleister, das entleihende Unternehmen und den Arbeitnehmer. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist essenziell, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und eine erfolgreiche Zusammenarbeit sicherzustellen.

Bei Unique Personal stehen wir für faire, transparente und rechtssichere Arbeitnehmerüberlassung. Unternehmen profitieren von unserer Erfahrung in der flexiblen Personalplanung, während Arbeitnehmer durch uns spannende berufliche Möglichkeiten erhalten. Sie haben Fragen zum Überlassungsvertrag oder benötigen Unterstützung in der Arbeitnehmerüberlassung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Jetzt Kontakt aufnehmen