Väter können ab der Geburt des Kindes bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes Elternzeit beantragen. In dieser Zeit haben beide Elternteile die Möglichkeit, entweder gemeinsam oder nacheinander in Elternzeit zu gehen.
Das sollten Sie über die Elternzeit für Väter wissen:
- Elternzeit für Väter: ab Geburt bis zum dritten Lebensjahr möglich
- Maximal 3 Jahre für beide Elternteile zusammen
- 2 Monate direkt nach Geburt sind beliebte Zeiten für Vaterschaftsurlaub
- Flexible Aufteilung der Elternzeit möglich
- Antrag auf Elternzeit für Väter mindestens 7 Wochen vor Beginn
- Kündigungsschutz während der Elternzeit
- Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz für Väter
Die maximale Dauer beträgt für beide Elternteile zusammen bis zu drei Jahre. Väter entscheiden sich oft für zwei Monate Elternzeit, die in der Regel direkt nach der Geburt oder später flexibel genommen werden können. Wichtig ist, dass die Elternzeit frühzeitig beim Arbeitgeber beantragt wird, um die Planungssicherheit zu gewährleisten.