Fahrtkosten sind zwar nur ein einzelner Posten bei der Steuererklärung – dieser hat aber oft sehr große Auswirkungen auf die Höhe der steuerlichen Rückerstattung. Das gilt hauptsächlich, wenn in der Steuererklärung Leiharbeiter ihre Fahrtkosten angeben. Denn diese haben oft wechselnde und teilweise weit entfernte Einsatzorte. Hier summieren sich die zurückgelegten Kilometer besonders schnell. Denn Leiharbeiter können nicht nur jeden Kilometer zur jeweiligen Arbeitsstelle steuerlich absetzen. Oft gilt das zusätzlich auch – etwa bei mehreren Arbeitsstätten – für andere Fahrten. Belege sind bei Fahrtkosten im üblichen Rahmen übrigens nicht erforderlich.
So können Sie Ihre Fahrkosten bei der Steuererklärung beziffern
Generell können Sie für Strecken zwischen der Wohnung und der Arbeitsstellet in der Steuererklärung 30 Cent als Kilometerpauschale für jeden vollen Kilometer absetzen. Das gilt für jeden Arbeitstag und nicht für Fahrten mit dem Auto, sondern beispielsweise auch mit Motorrad, E-Bike oder Fahrrad. Achtung: Ab dem 21. Kilometer können Sie als sogenannter Fernpendler für das Jahr 2021 35 Cent und ab 2022 sogar 38 Cent pro Kilometer angeben.