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Kinderkrankentage: Was Eltern wissen müssen

veröffentlicht am: 23.10.2024

Kinderkrankentage: Was Eltern wissen müssen

Das Wichtigste zu Kinderkrankentagen auf einem Blick

  • Eltern haben Anspruch auf bis zu 10 Kinderkrankentage pro Kind und Jahr, Alleinerziehende erhalten 20 Tage.
  • Der Anspruch gilt für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren oder bei behinderungsbedingtem Betreuungsbedarf.
  • Auch in Arbeitnehmerüberlassung haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld

Gesetzliche Änderungen bei Kinderkrankentagen in 2025

Für das Jahr 2025 gibt es wichtige Änderungen in Bezug auf Kinderkrankentage. Der Anspruch auf Krankengeld wurde erweitert: Für jedes Kind können gesetzlich versicherte Eltern nun bis zu 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr freinehmen, Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Arbeitstage. Insgesamt dürfen Eltern maximal 35 Tage und Alleinerziehende bis zu 70 Tage in Anspruch nehmen.

Kinderkrankentage in der Zeitarbeit

Bei Unique Personal unterstützen wir Sie als verlässlicher Partner in Ihrer Jobsuche, auch wenn es um besondere Situationen wie Kinderkrankentage geht. Zeitarbeitnehmer haben denselben Anspruch auf Kinderkrankentage wie festangestellte Mitarbeiter, das bedeutet, dass Sie ebenfalls gesetzlich geschützt sind und Kinderkrankengeld erhalten können. Gemeinsam finden wir die passende Position für Sie, die Flexibilität und Sicherheit bietet. 

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Was sind Kinderkrankentage für Eltern?

Kinderkrankentage erlauben es Eltern, freigestellt zu werden, um ein krankes Kind zu betreuen. Der Anspruch hängt von der Versicherung und der Familiensituation ab. Im Folgenden klären wir die Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten sowie besondere Regelungen für Alleinerziehende.

Gesetzliche Grundlage von Kinderkrankentagen

Die gesetzliche Grundlage für Kinderkrankentage ist im §45 SGB V verankert. Eltern haben Anspruch auf Freistellung und Krankengeld, wenn ihr Kind krank ist und keine andere Person es betreuen kann. Die Regelung gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind. Der Anspruch beläuft sich je nach Familiensituation auf 10 bis 30 Tage pro Kind und Kalenderjahr.

Kinderkrankentage bei privat versicherten

Privatversicherte Eltern haben keinen automatischen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der Arbeitgeber entscheidet hier über eine Freistellung, es sei denn, eine entsprechende Klausel ist im Arbeitsvertrag enthalten. Einige private Krankenversicherungen bieten jedoch Zusatzversicherungen an, die Leistungen im Krankheitsfall des Kindes abdecken.

Kinderkrankentage bei gesetzlich versicherten

Gesetzlich versicherte Eltern haben einen klaren Anspruch auf Kinderkrankengeld, das 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts beträgt. Pro Elternteil stehen bis zu 10 Arbeitstage pro Kind zur Verfügung, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage. Die Leistungen gelten für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, darüber hinaus nur bei einer Behinderung.

Kinderkrankentage für Alleinerziehende

Für Alleinerziehende gelten besondere Regelungen. Sie haben einen doppelt so langen Anspruch auf Kinderkrankentage wie Elternpaare: bis zu 20 Tage pro Kind und Kalenderjahr, maximal jedoch 50 Tage. Im Jahr 2025 wurde der Anspruch auf 30 Tage pro Kind und maximal 70 Tage für Alleinerziehende erweitert, um ihre besondere Belastung zu berücksichtigen 

Anzahl der Kinderkrankentage: Wie viele habe ich im Jahr?

Die Anzahl der Kinderkrankentage hängt vom Alter des Kindes ab. Für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren besteht der Anspruch, bei behinderten Kindern länger. Eltern haben 10 Tage pro Kind, Alleinerziehende 20. Wird der Anspruch aufgebraucht, gibt es keine weiteren Tage im laufenden Jahr. Der Anspruch gilt bis zu welchem Alter? Grundsätzlich endet der gesetzliche Anspruch auf Kinderkrankentage mit dem 12. Lebensjahr Ihres Kindes. Ausnahme ist, wenn eine Behinderung beim Kind vorliegt.