Vertragsbedingungen
Präambel
Die Unique Personalservice GmbH (im Folgenden: „Unique“) bietet außenstehenden Dritten im Rahmen der Kampagne „Headhunter for a day“ (im Folgenden: „Kampagne“) zeitlich begrenzt eine Prämie für die Empfehlung neuer Kandidaten (m/w/d) zur Weitervermittlung an Kundenunternehmen der Unique an. Außenstehende Dritte können Unique Personen aus dem privaten Umfeld empfehlen, die als potenzielle Kandidaten (m/w/d) für eine Weitervermittlung in Betracht kommen und Interesse an einer Vermittlung in eine Anstellung haben.
Die Vermittlung sowie der Erhalt einer Prämie richten sich nach folgenden Bedingungen:
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Vertragsbedingungen können nur von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland als „empfehlender Person“ akzeptiert werden. Eine Vermittlung von Kandidaten durch eine juristische Person an Unique ist ausgeschlossen. Mehrfachregistrierungen einer natürlichen Person bei der Kampagne sind nicht zulässig.
Mitarbeiter*innen der Unique Personalservice GmbH sowie deren mit ihr i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen sind von dieser Aktion ausgeschlossen.
§ 2 Voraussetzungen für die Prämienzahlung
2.1: Für jeden Kandidaten, der von der empfehlenden Person an Unique in Form eines „Kandidatenprofils“ im Rahmen der Kampagne empfohlen wird und der von Unique in ein Arbeitsverhältnis vermittelt wird, erhält die empfehlende Person eine Prämie von insgesamt 500,- EUR. Die Prämie erhält die empfehlende Person in Form von Geld.
2.2. Ein Anspruch auf Prämienzahlung entsteht unter den folgenden Voraussetzungen:
- Diese Vertragsbedingungen werden zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
- Die „empfehlende Person“ holt eine wirksame Einwilligung der „empfohlenen Person“ zur Verarbeitung ihrer Daten durch Unique und insbesondere zur einmaligen Kontaktaufnahme durch Unique SMS ein.
- Die „empfohlene Person“ bestätigt den Wunsch der telefonischen Kontaktaufnahme.
- Nach entsprechender Überprüfung hat sich ergeben, dass das Kandidatenprofil ausschließlich auf Zutun der empfehlenden Person und im Rahmen der Kampagne bei der Unique eingegangen ist und der Kandidat Unique nicht anderweitig bekannt ist. Im Fall der Mehrfachnennung im Rahmen der Kampagne (z.B. durch Dritte) ist für den Prämienerhalt die zeitlich erste Übermittlung eines Kandidatenprofils entscheidend.
- Die auf diesem Weg empfohlene Person tritt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit Unique an, oder wird an einen Kunden von Unique im Rahmen einer Direktvermittlung vermittelt und hat mindestens 6 Wochen im Kundeneinsatz/Kundenunternehmen gearbeitet.
§ 3 Ausschluss der Prämienzahlung
Ein Anspruch auf Prämienzahlung besteht nicht, wenn die empfohlene Person derzeit bereits in einem Arbeitsverhältnis mit Unique oder einem mit ihr i.S.d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen steht. Gleiches gilt, wenn zwischen der empfohlenen Person und Unique oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG ab dem 31.12.2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
§ 4 Höhe der Prämienzahlung
4.1 Die „empfehlende Person“ erhält eine Geldprämie in Höhe von 500 Euro, sofern die Voraussetzungen der vorstehenden Paragrafen erfüllt sind. Die „empfehlende Person“ ist jeweils für die etwaige individuelle Versteuerung eigenverantwortlich.
4.2. Sofern die empfehlende Person mehrere Kandidaten gemäß den vorstehenden Paragrafen vermittelt, zahlt Unique für jede vermittelte Person die Prämie gemäß vorstehendem Absatz 3.1. Es sind pro empfehlender Person maximal 10 Vermittlungen im Rahmen der Kampagne möglich.
§ 5 Beendigung
5.1. Dieser Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Kampagne, spätestens jedoch zum 31.08.2025 ohne, dass es eine Kündigung Bedarf.
5.2. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung bleibt unberührt.
§ 6 Schlussbestimmungen
6.1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
6.2. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
6.3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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