Wie oft bekommt man eine Lohnabrechnung?
In der Regel bekommst du einmal im Monat eine Lohnabrechnung. Sie bezieht sich immer auf den zurückliegenden Abrechnungszeitraum, also meist den jeweiligen Kalendermonat. Die Abrechnung wird dir entweder in Papierform ausgehändigt oder – was inzwischen in vielen Unternehmen Standard ist – digital zur Verfügung gestellt. Bei Unique Personal erfolgt die Bereitstellung über eine sichere, DSGVO-konforme Plattform. So hast du jederzeit Zugriff auf deine Abrechnungen – egal ob vom Smartphone oder PC aus.
Was tun, wenn die Angaben auf der Gehaltsabrechnung nicht stimmen?
Solltest du feststellen, dass Beträge nicht stimmen, Abzüge unklar sind oder bestimmte Positionen fehlen (z. B. Zuschläge, Urlaubstage, geleistete Stunden), zögere nicht, direkt deine Personalabteilung oder deinen persönlichen Ansprechpartner bei Unique Personal zu kontaktieren.
Wichtige Infos über die Angaben in der Gehaltsabrechnung: Je früher du dich meldest, desto schneller kann die Korrektur erfolgen – meist noch vor der nächsten Auszahlung. Korrekturen sind möglich und werden transparent dokumentiert. Du hast jederzeit das Recht, die Abrechnung prüfen zu lassen und eine Erklärung zu erhalten.
Wie lange muss man Lohnabrechnungen aufbewahren?
Auch wenn du dazu gesetzlich nicht verpflichtet bist, empfiehlt es sich, alle Lohnabrechnungen dauerhaft aufzubewahren – mindestens jedoch für 6 Jahre, besser bis zur Rente.
Warum? Die Abrechnungen dienen dir als Nachweis für:
- deine Einkünfte (z. B. für Kreditanträge)
- deine Beschäftigungszeiten (wichtig für die Rentenversicherung)
- gezahlte Beiträge (für die Steuererklärung oder im Streitfall mit Behörden)
Eine digitale Ablage ist hier besonders praktisch. Tipp: Speichere jede Abrechnung zusätzlich als PDF ab, z. B. in einer Cloud oder auf einem USB-Stick.
Bekommen auch Minijobber eine Lohnabrechnung?
Ja – und zwar verbindlich und rechtssicher. Auch bei einem Minijob hast du Anspruch auf eine vollständige, monatliche Lohnabrechnung.
Diese muss unter anderem enthalten:
- deinen Bruttolohn
- die pauschalen Abgaben an die Minijob-Zentrale (z. B. Rentenversicherung)
- die Anzahl der gearbeiteten Stunden
- mögliche Zuschläge (z. B. für Sonntags- oder Feiertagsarbeit)
Bei Unique Personal ist es selbstverständlich, dass alle Minijobber eine vollständige Abrechnung erhalten – genauso transparent und zuverlässig wie alle anderen Beschäftigten auch.