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Kündigung in der Zeitarbeit: Was Sie wissen sollten

veröffentlicht am: 20.05.2020

Allgemeines zur Kündigung in der Leiharbeit

Die Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma unterliegt in rechtlicher Hinsicht besonderen Faktoren, da einer Arbeitnehmerüberlassung immer eine Art Dreiecksverhältnis zwischen Personalvermittler, dem entleihenden Unternehmen und dem Leiharbeitnehmer besteht. Dieses besondere Arbeitsverhältnis wird vom  Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Es gelten allerdings ebenso die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KschG). 

So können Leiharbeitnehmer nur von der Zeitarbeitsfirma selbst, nicht aber vom Entleihunternehmen, gekündigt werden. Diese darf allerdings nur dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer seinen vereinbarten Pflichten nicht nachkommt, gegen seinen Arbeitsvertrag verstößt oder sich unzulässig verhält – zum Beispiel, indem er gegen die Verschwiegenheitspflicht verstößt (weitere Gründe können eine betriebsbedingte Kündigung sein). Eine weitere Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden, ist ein Aufhebungsvertrag in der Zeitarbeit. Grundsätzlich muss eine Kündigung schriftlich und unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen erfolgen.

 

Kündigungsfristen in der Zeitarbeit

Ob der Zeitarbeiter kündigen möchte oder die Zeitarbeitsfirma: Auch in der Leiharbeit gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen. Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses verlängert sich die Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers. Die Informationen zu den jeweiligen Kündigungsfristen bei steigender Unternehmenszugehörigkeit basieren auf den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 622 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches:

Hier ein Überblick der jeweiligen Fristen. Bei einer Arbeitsdauer von

  • 2 Jahren: Frist von einem Monat,
  • 5 Jahren: Frist von zwei Monaten,
  • 8 Jahren: Frist von drei Monaten,
  • 10 Jahren: Frist von vier Monaten,
  • 12 Jahren: Frist von fünf Monaten,
  • 15 Jahren: Frist von sechs Monaten,
  • 20 Jahren: Frist von sieben Monaten,

Diese Fristen sind jeweils zum Ende des Kalendermonats einzuhalten. Zudem können im Tarif- oder Arbeitsvertrag abweichende Kündigungsfristen geregelt sein, etwa bei Aushilfen oder bei Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern. Dieser Fall kommt bei Personaldienstleistern jedoch eher selten vor.

Betriebsbedingte Kündigung in der Zeitarbeit

Eine betriebsbedingte Kündigung setzt dringend betriebliche Faktoren voraus, etwa eine sehr knappe Auftragslage, die keine Beschäftigung des Arbeitnehmers mehr zulässt. Dies kann auch bei der Zeitarbeit geschehen – das Bundesarbeitsgericht unterscheidet nach einem grundlegenden Urteil im Mai 2006 zusätzlich nach der Herkunft der betrieblichen Erfordernisse. So wird zwischen außer- und innerbetrieblichen Ursachen unterschieden.

Leiharbeit: Innerbetriebliche Ursachen für die Kündigung

Rührt eine Kündigung des Arbeitnehmers aus betriebsbedingten Gründen der Zeitarbeitsfirma, gilt für den Zeitarbeitnehmer nichts anderes wie für jeden anderen Arbeitnehmer auch. So basieren die Kündigungsgründe auf unternehmerisch sinnvollen Entscheidungen.

Kündigung in der Leiharbeit: Außerbetriebliche Ursachen

Außerbetriebliche Ursachen, zum Beispiel die Beendigung eines Projekts seitens des entleihenden Unternehmens, haben meist keinen Einfluss auf das Angestelltenverhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma und Leiharbeiter. Personaldienstleistern wie Unique ist viel daran gelegen, Arbeitnehmer langfristig in Kundenprojekten zu beschäftigen.

Kündigung während der Probezeit

In der Probezeit kann auch in der Zeitarbeit eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden, die sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gilt. Meist beträgt diese zwischen einer und zwei Wochen. Ist das Leiharbeitsverhältnis auf einen bestimmten Zeitraum befristet, endet es automatisch zum Ende der vereinbarten Zeit – in diesem Fall ist eine Kündigung nicht notwendig.

Zeitarbeit mit Unique

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Fragen und Antworten zur Kündigung in der Zeitarbeit

Kann man Zeitarbeit jederzeit kündigen?

Ja, eine Kündigung in der Zeitarbeit ist grundsätzlich möglich, allerdings müssen dabei die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen eingehalten werden. In der Regel können Sie das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt meist eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Es gibt also immer die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wenn es für Sie nicht passt.

Wie hoch ist die Ablösesumme bei Zeitarbeit?

Die sogenannte Ablösesumme wird fällig, wenn ein Unternehmen einen Zeitarbeitnehmer fest übernehmen möchte, bevor eine vertraglich festgelegte Überlassungsdauer endet. Die Höhe dieser Ablösesumme kann je nach Vereinbarung zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Entleiher variieren. In vielen Fällen wird jedoch keine feste Ablösesumme verlangt, sondern es gibt eine Mindestüberlassungsdauer, nach der eine Übernahme kostenfrei möglich ist. Bei Übernahme der Zeitarbeitnehmer von Unique sind die Übernahme Kosten in den AGBs ganz transparent geregelt.

Wie schreibt man eine Kündigung für eine Zeitarbeitsfirma?

Um eine Kündigung für eine Zeitarbeitsfirma korrekt zu schreiben, sollten Sie einige grundlegende Elemente beachten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift, das Datum und die genaue Bezeichnung Ihres Arbeitgebers enthalten. Beginnen Sie mit einer klaren Formulierung wie „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum].“ 

Geben Sie den Kündigungsgrund nur an, wenn Sie es für notwendig halten – gesetzlich ist dies nicht erforderlich. Vergessen Sie nicht, die Kündigung eigenhändig zu unterschreiben. Beenden Sie Ihr Kündigungsschreiben mit einer Danksagung und beenden Sie Ihr Zeitarbeitsverhältnis respektvoll.

Wie kommt man am besten aus der Zeitarbeit raus?

Wenn Sie aus der Zeitarbeit aussteigen möchten, gibt es mehrere Wege: Eine ordentliche Kündigung aus Ihrem Zeitarbeitsverhältnis mit Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist ist der gängigste Weg. Ein anderer Weg ist der Aufhebungsvertrag, bei dem Sie sich einvernehmlich mit Ihrem Arbeitgeber auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen. Dies kann oft schneller gehen als eine ordentliche Kündigung. Eine weitere Möglichkeit ist, die Chance zu nutzen, wenn der Entleihbetrieb Ihnen eine direkte Anstellung anbietet.